Definitionen

2 Elemente des Fremdgeschäftsführungswillens:

• Fremdgeschäftsführungsbewusstsein: Wissen um Fremdheit des Geschäfts (kognitives Element), falls (-): § 687 I
Finaler Fremdgeschäftsführungswille: Wille im Interesse des GH tätig zu werden und den Erfolg des Geschäfts dem GH zugute
kommen zu lassen (voluntatives Element), falls (-): § 687 II