Anwaltsklausur

Zweckmäßigkeitserwägungen

Das Feststellungsinteresse einer negativen Feststellungsklage entfällt nachträglich, wenn der Gegner eine Leistungsklage oder eine positive Feststellungsklage erhebt. Wieso ist die Erhebung einer solchen Klage möglich?

Weil eine negative Feststellungsklage ebenso wie ach die Verteidigung gegen diese nicht die Verjährung hemmt, hat der Beklagte einer negativen Feststellungsklage weiterhin ein Interesse an der Erhebung einer verjährungshemmenden positiven Feststellungs- oder Leistungsklage. 
 
Wenn das Feststellungsinteresse für die negative Feststellungsklage entfällt, sollte für erledigt erklärt werden, da die Klage nachträglich unzulässig geworden ist.

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