Anwaltsklausur

Zweckmäßigkeitserwägungen

Was ist zweckmäßig, wenn der klägerische Anspruch im Grunde besteht, er allerdings abhängig von einer Zug-um-Zug Leistung ist und die Kostenfolge des § 93 ZPO greifen würde?

Dann kann "unter der Maßgabe anerkannt werden, dass eine Zug-um-Zug-Verurteilung erfolgt". Dabei handelt es sich um ein zulässiges beschränktes Anerkenntnis nach § 307 ZPO. 
 
In diesem Fall greift § 93 ZPO häufig, weil der Mandant torprozessual nur zur unbedingt Leistung aufgefordert wurde. 

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