Anwaltsklausur

Zweckmäßigkeitserwägungen

Was sollte beachtet werden, wenn ein ZBR geltend gemacht werden soll?

Dann ist zusätzlich zum ZBR stets die Widerklage zu untersuchen, weil nur so ein Titel über den eigenen Anspruch beschafft werden kann. 
 
Besteht der klägerische Anspruch sicher, so sollte die eigene Widerklage gleich nur Zug um Zug erhoben werden. Aus Kostengründen ist es stets zweckmäßig, die Widerklage als Hilfswiderklage zu stellen. Warum? Wenn die Klage aus Sicht des Gerichts begründet ist und das ZBR aus Sicht des Gerichts nicht besteht, dann wäre eine unbedingt erhobene Widerklage erfolglos. 

Diskussion