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Teil 4 (Leistungsstörungen)

Schema: Anspruch auf das stellvertretende commodum, § 285

  1. Schuldverhältnis
  2. Nachträgliche oder anfängliche Befreiung von der Leistungspflicht gem. § 275 I-III
  3. Der Schuldner erlangt aufgrund der Befreiung von der Leistungspflicht einen Ersatz oder Ersatzanspruch
    • Ersatzanspruch gegen Versicherung
    • Ersatzansprüche gegen einen deliktischen Schädiger
    • Erlös aus einem Rechtsgeschäft, welches zur Befreiung von der Leistungspflicht führte (commodum ex negotiatione)
  4. Der Gläubiger verlangt die Herausgabe von Ersatz/Ersatzanspruch

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