Ref- Strafstation

Rolle der StA

- dem Gericht gleichgeordnetes Organ der Rechtspflege
- schafft Voraussetzungen für die Ausübung der rechtsprechenden Gewalt
- hierarchischer Aufbau und Weisungsgebundenheit (daher kein Anspruch auf gesetzlichen Dezernenten; Zuweisung kann intern jederzeit verändert werden)
- Teil der Exekutive, aber "Brücke" zwischen Exekutive und Gerichtsbarkeit
- nicht Prozesspartei, sondern verpflichtet, den Richter in seinem Ringen um die Erforschung des wirklichen Sachverhalts und um die richtige Rechtsanwendung zu unterstützen; sie hat dazu beizutragen, dass der Bürger zu seinem Recht kommt

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