Ref- Strafstation

Ermittlungsverfahren

- sobald Anfangsverdacht; kein förmlicher Eröffnungsbeschluss notwendig
- berechtigt zu umfangreichen Ermittlungsmaßnahmen: Durchsuchung, Beschlagnahme, Überwachung
- Grundsatz der freien Gestaltung des Ermittlungsverfahrens: es werden alle zur Sachverhaltsaufklärung erforderlichen Maßnahmen getroffen
- je intensiver der Eingriff, desto wahrscheinlicher Anordnung durch Ermittlungsrichter notwendig (Richtervorbehalt)

Diskussion