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Teil 4 (Leistungsstörungen)

Voraussetzungen Nacherfüllungsanspruch, § 439

  1. Wirksamer Kaufvertrag
  2. Mangel bei Gefahrübergang
  3. Keine Befreiung des Verkäufers von der Nacherfüllungspflicht (§§ 275 oder 439 III)
  4. Durchsetzbarkeit (insbes. Keine Verjährung nach § 438)

Diskussion