Z1 Widerklage

Was bedeutet die Konnexität nach § 33 ZPO? (str.)

  • Rspr. - Es ist eine besondere Sachurteilsvoraussetzung und somit eine Frage der Statthaftigkeit
  • h.M./Lit. - Es ist eine Erweiterung der örtlichen Zuständigkeit, sofern ein Zusammenhang zwischen Anspruch und Gegenanspruch besteht, besonderer Gerichtsstand

Diskussion