RÜ Check Hotlist 2018

Zivilrecht

Wie kommt eine Beschaffenheitsvereinbarung nach § 434 I 1 BGB zwischen Verkäufer und Käufer zustande?

Für den Abschluss einer Beschaffenheitsvereinbarung nach § 434 I 1 BGB bedarf es zweier aufeinander bezogener korrespondierender Willenserklärungen nach §§ 145 ff. BGB (Angebot und Annahme). Eine solche Vereinbarung kann ausdrücklich oder durch schlüssiges Verhalten getroffen werden. Allerdings sind an das Vorliegen einer Beschaffenheitsvereinbarung strenge Anforderungen zu stellen. Unter der Geltung des neuen Schuldrechts kommt sie nicht mehr im Zweifel, sondern nur noch in eindeutigen Fällen in Betracht. (RÜ 2/18 S. 76)
 
Voraussetzung ist, dass der Verkäufer in vertragsgemäß bindender Weise die Gewähr für das Vorhandensein einer Eigenschaft der Kaufsache übernimmt und damit seine Bereitschaft zu erkennen gibt, für alle Folgen des Fehlens einzustehen.

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