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Teil 4 (Leistungsstörungen)

Sach-/Rechtsmangel i.S.d. § 536

  • Sachmangel
    • Subjektiver Fehlerbegriff: Fehlerhaft ist die Sache, wenn sie sich nicht für den vereinbarten Zweck eignet (Vertragsauslegung)
  • Rechtsmängel
    • Nur private Rechts Dritter, öffentlich-rechtliche Beschränkungen führen zu Sachmängeln
  • Tauglichkeit muss tatsächlich beeinträchtigt sein

Diskussion