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Teil 5 (Vertragsnahe Ansprüche)

(P): Anspruch des GH auf Herausgabe des Erlangten bei der nichtberechtigten GoA?

 
  • eA: allenfalls Anspruch aus § 812 ff.
    • kein auftragsähnliches gesetzliches Schuldverhältnis
    • GF hat keine Pflichten gegenüber GH sondern die Geschäftsführung vielmehr ganz zu unterlassen.
    • Außerdem liefe § 684 S. 2 leer, da es bei einer automatischen Anwendung von § 681 keinen Bedarf mehr für eine Genehmigung der Geschäftsführung gebe.
  • aA: Anspruch des GH aus §§ 681 S. 2, 667 (+)
    • wenn der o.g. Anspruch nach Wahl des GH schon bei einer unechten angemaßten Eigengeschäftsführung gegeben ist, dann muss er erst Recht bei der echten unberechtigten GoA gegeben sein
  • Streit kann oft offen bleiben, da man nach § 133 in dem Herausgabeverlangen meistens eine konkludente Genehmigung i.S.d. § 684 S. 2 sehen kann

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