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Teil 5 (Vertragsnahe Ansprüche)

(P): Anspruch des GH auf Schadenersatz wegen einer Verletzung einer Pflicht aus § 677 (Ausführungsverschulden) und einer Verletzung der Pflichten aus § 681 bei der nichtberechtigten GoA?

 
  • eA: nur deliktische Ansprüche, da andere Pflichten nicht begründet werden, wenn keine GoA vorliegt
  • aA: Anwendbar, um den Wertungswiderspruch einer Besserstellung des nichtberechtigten GF gegenüber dem berechtigten GF zu vermeiden. Außerdem verlangt § 677 im Wortlaut keine Berechtigung für das Bestehen der dort genannten Pflichten

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