Plate

Teil 5 (Vertragsnahe Ansprüche)

Voraussetzungen Geschäftsanmaßung, § 687 II

  1. Geschäftsbesorgungdie ein objektiv fremdes Geschäft betrifft
  2. Kenntnis des Geschäftsführers von der Fremdheit (positive Kenntnis erforderlich)
  3. Mit Eigengeschäftsführungswille (Geschäftsführung zum eigenen Vorteil
  4. Ohne Auftrag oder sonstige Berechtigung

Diskussion