II. Rep Staatshaftung

Amtspflichten § 839 BGB 

  • Pflicht zum rechtmäßigen Handeln 
- Zuständigkeiten wahren 
- Verfahrensvorschriften einhalten 
- Ermessen / VHMK 
- kein deliktisches Handeln 
  • aus Innenrecht 
- Verschwiegenheit 
- kein Amtsmissbrauch, uneigennütziges
  Handeln 
  • ungeschrieben
- Pflicht zur Erteilung richtiger und
  umissvertsändlicher Auskünfte 

Diskussion