II. Rep Staatshaftung

Fallgruppen des öffentlich-rechtlichen Schuldverhältnisses und Rechtsfolgen 

I. Allgemein 
-> Rechtsverhältnis mit Rechten und Pflichten 
-> keine Sonderregelungen 
-> Bedürfnis des Geschädigten zu schützen 
 
II. Fallgruppen 
- öffentlich-rechtliche Verwahrung 
- Beamtenverhältnis 
- öffentlich rechtliches Leistungsverhältnis 
 (Benutzung von öffentlich rechtlichen
   Einrichtungen gegen Entgelt)
 
III. Rechtsfolge 
BGB gilt analog 
(außer § 839 I 2, 839 III) 

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