II. Rep Staatshaftung

Haftungsbeschränkung im Rahmen eines öffentlich rechtlichen Schuldverhältnis durch eine Benutzungsordnung? 

grundsätzlich möglich, da es nicht zu einer "Überhaftung des Staates" kommen soll 
 
Benutzungsordnung jedoch einseitig gestellt, entspricht mithin AGB 
-> AGB Anforderungen müssen eingehalten werden 
 
Haftungsbeschränkung muss sachlich gerechtfertigt, erforderlich und verhältnismäßig sein 

Diskussion