Plate

Teil 6 (dingliche Ansprüche)

(P): Bestimmtheitsgrundsatz bei Übereignung von Sachgesammtheiten

Hier muss es einfache Abgrenzungskriterien geben, nach denen es für jeden, der die Einigung inhaltlich kennt, ohne weiteres ersichtlich ist, welche Sachen übereignet werden

Diskussion