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Teil 6 (dingliche Ansprüche)

Gutgläubiger Erwerb, §§ 932 ff.: Worauf muss sich der gute Glaube beziehen?

Auf das (tatsächlich fehlende) Eigentum des Übereigners. Der gute Glaube an die Verfügungsbefugnis wird nicht geschützt (Ausnahme:
§ 366 HGB)

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