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Teil 6 (dingliche Ansprüche)

Gutgläubiger Erwerb, §§ 932 ff.: Welche Anforderungen sind an die Gutgläubigkeit zu stellen?

  • Der gute Glaube wird vermutet, Problematisierung deshalb nur bei Sachverhaltsangaben, die das Bestehen des guten Glaubens zweifelhaft erscheinen lassen
  • Widerlegt ist die Vermutung durch Kenntnis oder grob Fahrlässigen Unkenntnis des Nichteigentums der dafür maßgeblichen Person.

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