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Teil 6 (dingliche Ansprüche)

Kasuistik: Anlass für eine besondere Erörtung der Anforderungen an die Gutgläubigkeit

  • Beim Kfz-Erwerb: Bei Gebrauchtwagen muss sich der Erwerber den Kfz-Schein vorlegen lassen
  • Beim Erwerb hochwertiger Investitionsgüter vom Händler wegen eines möglichen Eigentumsvorbehalts eines Lieferanten
  • Bei einer Sicherungsübereignung durch einen hochverschuldeten Sicherungsgeber wegen möglicher anderweitiger Sicherungsübereignung
  • Bei Veräußerung wertvoller Sachen zu Schleuderpreisen

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