Ref- Strafstation

Einstellung gem. § 153

A. konzipiert für bagatellhafte Kleinkriminalität zur Entlastung von StA und Gericht
 
B. Voraussetzungen:
1. Vergehen
2. Schuld wäre (!) Umkehrschluss: Sachverhalt muss nicht ausermittelt werden als gering anzusehen 
3. kein öffentliches Interesse an der Strafverfolgung
4. Zustimmung des Gerichts, Ausnahme: nicht im Mindestmaß erhöhte Strafe (§§ 38, 40 StGB Freiheitsstrafe: 1 Monat, Geldstrafe: 5 Tagessätze)
 
C. Folgen
  • Ermessensentscheidung
  • kein Strafklageverbrauch
 
D. Unanwendbarkeit
- bei Privatklagedelikten (Widerspruch zu öffentlichem Interesse)
- wenn keine Straftat vorliegt

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