Wann darf ein Angeklagter nur vom Gericht verurteilt werden?  

  • Art. 103 II GG - Gesetzlichkeitsprinzip: ein Angeklagter darf nur verurteilt werden, wenn ihm die Begehung einer bestimmten Tat nachgewiesen werden kann, also die Erfüllung der gesetzlichen Tatbestandsmerkmale
  • §§ 244 II, 261 StGB - das Gericht muss nach Ausschöpfung aller Beweis- und Erkenntnisquellen von den den Schuldspruch tragenden Tatsachen überzeugt sein
  • bleiben Zweifel: in dubio pro reo
    -> Ausnahme: Fallgestaltungen, bei denen zwar im Tatsächlichen keine Aufklärung erfolgen kann, aber dennoch zur Überzeugung des Gerichts die Strafbarkeit des Angeklagten feststeht 
    - gleichartige Wahlfeststellung
    - Präpendenz / Postpendenz
    - ungleichartige Wahlfeststellung 

Diskussion