Wann kann ein Vernehmungsprotokoll über ein vorher abgelegtes Geständnis vor Gericht als Beweis verwertet werden?  

§§ 249ff. StPO als Urkundenbeweis? 
-> § 254 StPO: ein Protokoll über ein vorher abgelegtes Geständnis kann nur dann zum Beweis über Abgabe und Inhalt des Geständnisses verlesen werden, wenn es sich um ein richterliches Protokoll handelt! 
-> bei polizeilichen Vernehmungsprotokollen (-)

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