Wann ist eine Täuschung durch ein staatliches Verfolgungsorgan erfolgt, welche zu einem Beweisverwertungsverbot i.S.d. § 136a StPO führt? 

  • einschränkende Auslegung des Täuschungs-Begriffs 
  • nicht jede List bei der Vernehmung ausgeschlossen, gleichzeitig aber jede Art der Lüge verboten! 
  • Standard-(P): Behauptung der Komplize habe bereits die Tat gestanden
    -> h.M.: Standard-Beispiel für die verbotene Täuschungshandlung
    -> rechtsstaatliches Verfahren darf den Beschuldigten nicht zu einem Objekt machen
    -> keine Ausübung von Druck auf den Beschuldigten dadurch, dass er sich bei der Befragung auf Täuschungen durch die Verhörspersonen einstellen müsste! 

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