Was besagt der Grundsatz des fairen Verfahrens?

Inhalt und Reichweite noch nicht abschließend geklärt. Direktive, dass in Konfliktsituationen die Interessen des Beschuldigten nicht einfach zugunsten der Effizienz der Strafrechtspflege geopfert werden dürfen. Es kommt nach dem EGMR immer auf die Fairness des Verfahrens in seiner Gesamtheit an (Prinzip der Gesamtabwägung).

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