Welche Rechte sind Ausprägung monokratischen und hierarchischen Struktur der Staatsanwaltschaft?

  • Devolutivrecht: die Behördenleiter sind berechtigt, jederzeit einzelne Amtsverrichtungen oder auch den gesamten Fall selbst zu übernehmen.
  • Substitutionsrecht: die Behördenleiter sind befugt, jederzeit einen anderen als den zu nächst zuständigen StA mit der Wahrnehmung einer Aufgabe zu betrauen.
  • Weisungsrecht: Justizminister und die Behördenleiter sind berechtigt, ihren Beamten dienstliche Anweisungen zu geben, denen diese nachkommen müssen.

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