Wer ist Zeuge und wie wird der Zeuge vom Mitbeschuldigten abgegrenzt?

Zeuge ist nach dem formellen Zeugenbegriff eine Person, die im Strafverfahren über ihre Wahrnehmung von Tatsachen durch eine Aussage berichten soll, ohne durch eine andere Verfahrensrolle davon ausgeschlossen zu sein. Nicht als Zeuge in Betracht kommen deswegen der Privatkläger und der Mitbeschuldigte.
 
Nach dem materiellen Mitbeschuldigtenbegriff ist jeder der Tatbeteiligung verdächtigte unabhängig von seiner formalen Prozess Mitbeschuldigte. Nach dem formell-materiellen Mitbeschuldigtenbegriff ist darüber hinaus noch ein Willensakt der Strafverfolgungsbehörde, das Strafverfahren gegen den Verdächtigen als Beschuldigten zu führen erforderlich, ist sein Prozess allerdings abgeschlossen, könne er als Zeuge vernommen werden.
Für die herrschende Meinung ist nach dem rein formellen Mitbeschuldigtenbegriff nur derjenige, gegen den im selben Verfahren vorgegangen wird, Mitbeschuldigter. Die Mitbeschuldigteneigenschaft endet danach mit der Abtrennung des Verfahrens.

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