Was versteht man unter einer Rügeverkümmerung und wie wird sie behandelt?

Dies ist eine Protokollberichtigung, durch die die Tatsachengrundlage einer Revisionsbegründung zum Nachteil des Angeklagten entzogen wird. Dem berichtigten Teil kommt dann nicht die Beweiskraft des § 274 zu, sodass das Revisionsgericht die Protokollberichtigung zum Schutz des Beschwerdeführers überprüfen und den Sachverhalt erforderlichenfalls im Freibeweisverfahren weiter aufklären kann. Verblieben dann immer noch Zweifel, gelte das Protokoll in der nicht berichtigten Fassung.

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