Welche Arten von Tatsachen werden im Beweisrecht unterschieden?

  • Haupttatsachen: hierbei handelt es sich um Tatsachen, die sich direkt unter einem materiell-rechtlichen Tatbestand subsumieren lassen
  • Indiztatsachen: als solches werden Tatsachen bezeichnet, die mittels Erfahrung setzen einen Schluss auf eine Haupttatsachen ermöglichen
  • Hilfstatsachen: Sie betreffen die Beweiskraft von Beweismitteln

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