Zwangsvollstreckung Endstufe

Welche Sachen dürfen nach § 808 I ZPO beim Schuldner gepfändet werden? 

Es kommt auf das Gewahrsam, also die tatsächliche Sachherrschaft an. 
 
Klausurfalle: Es kommt nicht auf die Eigentumsverhältnisse an. Der Gerichtsvollzieher kann diese nicht püfen , allein aus der tatsächlichen Sachherrschaft des Schulders folgt für ihn die Möglichkeit  der Pfändung. 
---> Tatsächliche Eigentümer kann nach § 771 ZPO Drittwiderspruchsklage die Rechtsschutz finden. 

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