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Teil 6 (dingliche Ansprüche)

Def.: Anwartschaftsrecht

eine Rechtsstellung, bei der so viele Merkmale eines mehraktigen Erwerbstatbestands verwirklicht sind, dass der Vollrechtsinhaber den Rechtserwerb nicht mehr einseitig verhindern kann, sondern vielmehr ausschließlich der Erwerber es in der Hand hat, den Rechtserwerb herbeizuführen

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