Hbl Incoterms

DAP (Delivered at Place) = Geliefert benannter Ort

DAP ersetzt DDU (Incoterms 2000), aber auch DAF (Incoterms 2000) und DES (Incoterms 2000). Der Lieferort ist identisch mit dem Erfüllungsort (Einpunktklausel). Die Lieferpflicht des Ver - käufers endet auf dem ankommenden Beförderungsmittel entladebereit am Bestimmungsort. Der Ver käufer muss den Beförderungsvertrag auf eigene Kosten abschliessen.

Der Verkäufer muss die Ausfuhr übernehmen, die Entladekosten aber nur, wenn diese im Beförde-rungsvertrag enthalten sind. Fehlt eine entsprechende Bestimmung im Vertrag, ist der Käufer für die Entladekosten sowie die Einfuhr verantwortlich. Während DAT die Entladung immer einschliesst, versteht sich DAP ohne Entladung. DAP ist auch für einen Weitertransport über den Terminal hin-aus konzipiert

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