Welche Beweiserhebungsverbote lassen sich unterscheiden?

  • Beweisthemenverbote: Sie verbieten die Aufklärung bestimmter Sachverhalte
  • Beweismittelverbote: Verwendung eines bestimmten Beweismittels wird untersagt
  • Beweismethodenverbote: Ausschluss bestimmter Methoden einen Beweis zu gewinnen. Insbesondere verbotene Vernehmungsmethoden, § 136a
    • Misshandlung, körperlicher Eingriff, Quälerei
    • Verabreichung von Mitteln, Hypnose, Ermüdung
    • Zwang, Drohungen, Versprechen unzulässiger Vorteile
    • Täuschung (zulässig ist aber die kriminalistische List)

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