Haben Verwertungsverbot eine Fernwirkung?

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  • e.A.: Dieser hierzulande an, weil andernfalls der Sinn und Zweck der Beweisverwertungsverbot unterlaufen werden könnte. Eine Ausnahme soll nur dann bestehen, wenn das Beweismittel höchstpersönlich auch ohne Verfahrensverstoß erlangt worden wäre, sog. hypothetische rechtmäßige Ermittlungsverlauf.
  • a.A.: Differenzierung nach Schutzbereich oder Abwägung nach der Schwere

  • Rechtsprechung: Nein, weil ein Verfahrensverstoß nicht das gesamte Ermittlungsverfahren lahmlegen dürfe. Zudem lassen sich kaum einmal sicher feststellen, ob der Verfahrensverstoß für die Überführung des Beschuldigten wirklich ursächlich geworden sei.

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