Was gilt als Tat im prozessualen Sinne?

Das gesamte Verhalten des Beschuldigten, soweit es mit dem in der Anklage beschriebenen Sachverhalt nach allgemeiner Lebensauffassung einen einheitlichen, inhaltlich zusammenhängenden Vorgang bildet. Entscheidende Kriterien hierfür sind der Tatort, die Tatzeit, dass Tatobjekt und das Tatbild.

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