Plate

Teil 7 (Deliktsrecht)

Inhalt einer Verkehrssicherungspflicht

Die Verkehrssicherungspflichtige Person
  • Muss im Rahmen des ihr Möglichen und des ihr Zumutbaren
  • Gegenüber Befugten
  • Schutzmaßnahmen treffen
  • Oder im Fall der Übertragung der Verkehrssicherungspflicht auf einen Dritten diesen ordnungsgemäß auswählen, beaufsichtigen und Überwachen

Diskussion