Gesetzliche Schuldverhältnisse

EIngriffskondiktion_Zuweisungsgehalt 

Hemmer Fall 9a SchuldR BT
 
kondiktionsauslösender Eingriff nur (+), wenn in eine Rechtsposition eingegriffen wird, die einem anderen von der Rechtsordnung zur ausschließlichen Verfügung und wirtschaftlichen Verwertung zugewiesen ist
  • Ein Zuweisungsgehalt kommt allen absoluten Rechten zu, z.B. dem Eigentum oder auch dem allgemeinen Persönlichkeitsrecht.
  • Ansonsten ist er im Einzelfall festzustellen, wobei ein Indiz sein kann, wem die Nutzungen eines Gegenstands zugeordnet sind
 
Bsp.: Mieter M vermietet seine Wohnräume unbefugt unter an U. Fraglich ist, ob Vermieter einen Anspruch aus § 812 I 1 Alt 2 hat auf Herausgabe des Untermietzinses?
 
(-), Eingriff abzulehnen, weil Vermieter bei gültigem Mietvertrag mit M nicht mehr über die Sache verfügen kann, NutzungR steht dem M zu !

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