Gesetzliche Schuldverhältnisse

Struktur §§ 812 ff

§ 817 S. 1 Sonderfall der Leistungskondiktion, eigene AGL
(TB des § 817 1 erfordert alle TB-Merkmale der Lesitungskondiktion mit Ausnahme: "ohne Rechtsgrund" --> hier kann also durchaus ein Vertrag wirksam vorliegen!
 
§ 816 ist Sonderfall der Eingriffskondiktion, auch eigene AGL
 
Dann § 812 in allen seinen Varianten prüfen:
--> §§ 813-15 sowie § 817 S. 2 sind Ausschlusstatbestände, die innerhalb des § 812 geprüft werden 

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