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Teil 8 (Bereicherungsrecht)

(P) bzgl. Wertersatzanspruch, § 818 II: Soll bei der Eingriffskondiktion auch ein etwaiger Gewinn oder nur der dem Anspruchsteller wirtschaftlich zugewiesene Wert des Eingriffsobjekts in der Höhe der gewöhnlichen Vergütung für dessen Nutzen herausgegeben werden?

  • hM: Gewinn nur nach den strengeren Voraussetzungen der GoA
  • Arg: GoA spezieller, Umkehrschluss aus § 816 I S. 1, bei dem auch der Übererlös herauszugeben ist

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