StPO

Was besagt der Unmittelbarkeitsgrundsatz und wo ist er normiert?

§ 250 StPO: Grundsatz der persönlichen Vernehmung
Vorrang des Personalbeweises: grds. sollen Personen über ihre Wahrnehmungen in der Hauptverhandlung vernommen werden
 
  • Konfrontationsrecht
  • Ausnahmen in den §§ 251-256 StPO
  • z.B. Verlesung von ärztlichen Attesten über Körperverletzungen, § 256 I Nr. 2 StPO
  • ABER: darüberhinaus kein allg. Grundsatz, dass immer das sachnächste Beweismittel zu verwenden ist; Vernehmung von Zeugen vom Hörensagen also zulässig

Diskussion