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Teil 9 (Schadenersatzrecht)

Muss der Schadenersatzgläubiger sich ein Verschulden dritter Personen als eigenes Mitverschulden anrechnen lassen?

  • 254 II S. 2 erklärt § 278 für entsprechend anwendbar, bezieht sich nicht nur auf Abs. 2 S. 1, sondern auch auf Abs. 1, erforderlich ist aber ein Schuldverhältnis zwischen den Parteien vor Schadensentstehung
  • Ansonsten muss sich der Verletzte ein Mitverschulden seines gesetzlichen Vertreters überhaupt nicht und das von Hilfspersonen nur nach § 831 analog zurechnen lassen.

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