StGB AT   Definitionen 

Gebotenheit der Verteidigungshandlung (§ 32 StGB)

Gebotenheit liegt vor, wenn der Verteidiger nicht rechtsmissbräuchlich handelt, wenn er nämlich die normativen und sozialethischen Grenzen des Notwehrrechts nicht überschreitet.
Bagatellangriff
Krasses Missverhältnis
Angriff von erkennbar Schuldlosem
Soziales Näheverhältnis
Absichtsprovokation
Vorwerfbares Herbeiführen der Notwehrlage

Diskussion