StGB AT   Definitionen 

Gefährliches Werkzeug (§ 224 I Nr. 2 StGB)

Unter einem gefährlichen Werkzeug ist ein Gegenstand zu verstehen, der nach seiner objektiven Beschaffenheit und nach der Art seiner Benutzung im Einzelfall geeignet ist, erhebliche Körperverletzungen zuzufügen.

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