Methodenlehre

Systematische Auslegung

rechtl. Verbindlichkeit: Gleichbehandlungsgebot (Art. 3 I GG)
Zwei Stoßrichtungen:
1) Äußere Systematik
→Überschrift, systematische Stellung der Norm
2) Innere Systematik
→Einheit der Rechtsordnung
→Schaffung eines widerspruchsfreien Systems!
  1. Verfassungskonforme Auslegung
  2. Der Fallvergleich
  3. argumentum ad absurdum
  4. Relativität der Rechtsbegriffe

Diskussion