_StR Lücken

StPO

Was versteht man unter  der Fern- und Fortwirken von Beweisverwertungsverboten?

Eine Fernwirkung bedeutet, dass alle Beweise die aufgrund des "verbotenen" Beweises erlangt wurden, ebenfalls verboten sind. Dies gilt in Deutschland nicht! 

Fortwirkung eines Beweisverwertungsverbot ist nur bei Aussagen die unter Gewalt §136a erlangt wurden denkbar. Dabei ist jede weitere Aussage nur eine Wiederholung der erpressten Aussage. Heilung nur durch qualifizierte Belehrung, die deutlich macht, dass die erste Aussage unverwertbar ist. 

Diskussion