_StR Lücken

Was bedeuten die Tatvarianten des §259 StGB?

Sich verschaffen: Vom Vortätet unabhängige Verfügungsgewalt erlangen. Nicht: Verzehr des Diebesgutes. 

Absetzen: weisungsunabhängige Verwertung im Interesse und mit Einverständnis des Vortäters. 

Absatzhilfe: unselbständiges Tun; man muss also im Lager des Täters stehen!

Achtung: Es ist ein Absatzerfolg notwendig!

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