Methodenlehre

Rechtsfortbildung: die teleologische Reduktion

  • rechtl. Verbindlichkeit: Gleichbehandlungsgebot (Art. 3 I GG)
  • Verhältnismäßigkeitsgrundsatz
  • Eine teleologische Reduktion ist die auf Sinn und Zweck der Vorschrift gestützte einengende Auslegung ihres geschriebenen Tatbestands

Diskussion