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Sachenrecht

Voraussetzungen des Anspruchs auf Zustimmung, § 888 I

  1. Bestehen einer wirksamen Vormerkung zugunsten des Anspruchstellers
  2. Eingetragenes Recht zugunsten des Anspruchsgegners
  3. Recht beruht auf vormerkungswidriger Verfügung, die gem. § 883 II relativ unwirksam ist

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