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Sachenrecht

(P): Analoge Anwendung der EBV-Regeln auf Rechtsverhältnis zwischen Vormerkungsberechtigtem und Dritterwerber?

  • Planwidrige Regelungslücke:
    In praktisch jedem Fall, in dem eine Sache herauszugeben ist, hat der Gesetzgeber Verwendungsersatzansprüche geregelt, §§ 1007 III, 539, ... hier nicht, daher (+)
  • Vergleichbare Interessenlage: (+), Aufwendungen des Dritterwerbers kommen dem Vormerkungsberechtigten zugute
    • Kritik: Dem Dritterwerber ist die Unsicherheit seiner Rechtsposition bekannt
    • Arg: Sollte es an der Schutzbedürftigkeit des Dritterwerbers fehlen, kann dem über §§ 994 II, 996 Rechnung getragen werden

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